RS Vwgh 2007/2/21 2003/08/0232

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Veröffentlicht am 21.02.2007
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0226 E 25. Jänner 1994 VwSlg 13987 A/1994 RS 1(Hier ohne Punkt 3)

Stammrechtssatz

Für den Ausschluß des für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses iSd § 4 Abs 2 ASVG konstitutiven Merkmals der persönlichen Abhängigkeit eines Beschäftigten genügt es schon, wenn ihm nur eine der genannten Berechtigungen zukommt:

1) Sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen im Rahmen einer Gesamtverpflichtung,

2)

generelle Vertretungsbefugnis,

3)

Zuziehung einer Hilfskraft ohne weitere Verständigung des Vertragspartners.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003080232.X03

Im RIS seit

03.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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