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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0226 E 25. Jänner 1994 VwSlg 13987 A/1994 RS 1(Hier ohne Punkt 3)Stammrechtssatz
Für den Ausschluß des für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses iSd § 4 Abs 2 ASVG konstitutiven Merkmals der persönlichen Abhängigkeit eines Beschäftigten genügt es schon, wenn ihm nur eine der genannten Berechtigungen zukommt:
1) Sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen im Rahmen einer Gesamtverpflichtung,
2)
generelle Vertretungsbefugnis,
3)
Zuziehung einer Hilfskraft ohne weitere Verständigung des Vertragspartners.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003080232.X03Im RIS seit
03.05.2007Zuletzt aktualisiert am
14.08.2013