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KOVGNorm
KOVG 1957 §4 Abs1Rechtssatz
Nach den Lebenserfahrungen haben die Splitter eines für militärische Handlungen verwendeten Sprengstoffes oder eines solchen für zivile Zwecke dieselbe Wirkung.
Schlagworte
Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002698.X03Im RIS seit
25.08.2003Zuletzt aktualisiert am
12.08.2025