RS Vwgh 1977/4/15 2698/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1977
beobachten
merken

Index

KOVG
67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs1
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0081/56 E 14. Jänner 1959 RS 1 (hier: Zusatz: Jedoch darf die Verneinung des ursächlichen Zusammenhanges erst dann nach dem Maßstab der Wahrscheinlichkeit erfolgen, wenn der Sachverhalt in diesem Punkt durch hinreichende Feststellungen geklärt wurde).

Stammrechtssatz

Für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges genügt ein geringfügiges Überwiegen der dafür sprechenden Gründe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002698.X01

Im RIS seit

25.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten