Index
KOVGNorm
KOVG 1957 §4 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0081/56 E 14. Jänner 1959 RS 1 (hier: Zusatz: Jedoch darf die Verneinung des ursächlichen Zusammenhanges erst dann nach dem Maßstab der Wahrscheinlichkeit erfolgen, wenn der Sachverhalt in diesem Punkt durch hinreichende Feststellungen geklärt wurde).Stammrechtssatz
Für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges genügt ein geringfügiges Überwiegen der dafür sprechenden Gründe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002698.X01Im RIS seit
25.08.2003Zuletzt aktualisiert am
12.08.2025