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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
DevG §14 Abs1;Rechtssatz
Unerheblich ist, wie das Rechtsgeschäft materiellrechtlich beurteilt werden muß, denn bei den nach dem DevG bewilligungspflichtigen Vorgängen sind allein Gesichtspunkte der Devisenbewirtschaftung zu beachten und ist nicht auch die Frage zu lösen, ob und inwieweit das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft Rechtsverbindlichkeit im zivilen Bereich besitzt (Hinweis E 7.12.1955, 1184/54, VwSlg 1323 F/1955).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000296.X02Im RIS seit
20.04.1977Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013