RS Vwgh 1977/4/20 0296/76

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Veröffentlicht am 20.04.1977
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

DevG §14 Abs1;
DevG §22 Abs1;
DevG §23 Abs1;
DevG §23 Abs6;
VStG §5 Abs1 Satz2;

Rechtssatz

Unerheblich ist, wie das Rechtsgeschäft materiellrechtlich beurteilt werden muß, denn bei den nach dem DevG bewilligungspflichtigen Vorgängen sind allein Gesichtspunkte der Devisenbewirtschaftung zu beachten und ist nicht auch die Frage zu lösen, ob und inwieweit das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft Rechtsverbindlichkeit im zivilen Bereich besitzt (Hinweis E 7.12.1955, 1184/54, VwSlg 1323 F/1955).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000296.X02

Im RIS seit

20.04.1977

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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