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L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergNorm
B-VG Art119a Abs5 impl;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vorstellung sowie darüber, daß auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes kein Rechtsanspruch zusteht.
Schlagworte
Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1 Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000255.X01Im RIS seit
24.04.2003