Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §6 Abs2;Rechtssatz
Ist die Bodenwertabgabe von einem unbebauten Grundstück zu entrichten, das nicht im Alleineigentum, sondern im Miteigentum einer nach § 3 Abs 2 Z 2 lit b BodenwertabgabeG begünstigten Vereinigung steht, dann reduziert sich die Bodenwertabgabe im Ausmaß dieses Miteigentumsanteiles; dies unbeschadet des Umstandes, daß die begünstigte Vereinigung mit den übrigen Miteigentümern Gesamtschuldner (§ 5 Abs 1 BodenwertabgabeG, § 9 Abs 2 BodenwertabgabeG) iSd § 6 Abs 2 BAO bleibt (Bezüglich analoger Problematik nach § 2 Z 1 lit a GrdStG Literaturhinweis auf Dorazil-Wittmann, Das Grundsteuerrecht in Österreich, 02te Auflage, Wien 1975, S 43).Ist die Bodenwertabgabe von einem unbebauten Grundstück zu entrichten, das nicht im Alleineigentum, sondern im Miteigentum einer nach Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b, BodenwertabgabeG begünstigten Vereinigung steht, dann reduziert sich die Bodenwertabgabe im Ausmaß dieses Miteigentumsanteiles; dies unbeschadet des Umstandes, daß die begünstigte Vereinigung mit den übrigen Miteigentümern Gesamtschuldner (Paragraph 5, Absatz eins, BodenwertabgabeG, Paragraph 9, Absatz 2, BodenwertabgabeG) iSd Paragraph 6, Absatz 2, BAO bleibt (Bezüglich analoger Problematik nach Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, GrdStG Literaturhinweis auf Dorazil-Wittmann, Das Grundsteuerrecht in Österreich, 02te Auflage, Wien 1975, S 43).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000778.X01Im RIS seit
14.01.2002