RS Vwgh 1977/5/13 0137/75

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Veröffentlicht am 13.05.1977
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0616/58 E 23. Juni 1960 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zu dem im Erkenntnis vom 9. September 1955, Zl. 0358/53, VwSlg. 3813 A/1955, ausgesprochenen Grundsatz, daß ein Anspruchsberechtiger seines Anspruches verlustig gehe, wenn er sich ohne zureichenden Grund einer Möglichkeit begibt, ein ausreichendes Einkommen aus seinem Besitz zu erzielen. In Erwiderung von Beschwerdeausführungen, in denen die sittliche Unmöglichkeit behauptet wird, sich durch ein entsprechendes Ausgedinge einen ausreichenden Lebensunterhalt zu sichern. (hinsichtlich des Ausgedinges selbst neue Rechtslage durch BGBl. 258/67 - Einführung Gdr § 13 Abs 5)Ausführungen zu dem im Erkenntnis vom 9. September 1955, Zl. 0358/53, VwSlg. 3813 A/1955, ausgesprochenen Grundsatz, daß ein Anspruchsberechtiger seines Anspruches verlustig gehe, wenn er sich ohne zureichenden Grund einer Möglichkeit begibt, ein ausreichendes Einkommen aus seinem Besitz zu erzielen. In Erwiderung von Beschwerdeausführungen, in denen die sittliche Unmöglichkeit behauptet wird, sich durch ein entsprechendes Ausgedinge einen ausreichenden Lebensunterhalt zu sichern. (hinsichtlich des Ausgedinges selbst neue Rechtslage durch BGBl. 258/67 - Einführung Gdr Paragraph 13, Absatz 5,)

Schlagworte

Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975000137.X01

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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