RS Vwgh 1977/5/13 0025/77

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Veröffentlicht am 13.05.1977
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1883/74 E 29. September 1975 RS 3

Stammrechtssatz

Es ist zwar nicht auszuschließen, daß eine Gesundheitsschädigung bestimmte Auswirkungen notwendigerweise miteinschließt und daher auch die betreffende Richtsatzposition diese Auswirkungen umfaßt, ohne daß sie ausdrücklich in ihr angeführt sind. In diesem Fall bedarf es aber einer entsprechenden Begründung durch den die Richtsatzeinschätzung vornehmenden Arzt bzw die Behörde.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Einschätzung schwankender Leidenszustände

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000025.X01

Im RIS seit

11.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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