RS Vwgh 1977/5/17 0836/77

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Veröffentlicht am 17.05.1977
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Pflicht der unzuständigen Behörde zur Weiterleitung von Schriftstücken darf nicht beliebig lange hinausgezögert werden. Das bedeutet aber nicht, daß das Risiko des Einschreiters dann ausgeschaltet und daher seine an eine Frist gebundene Prozeßhandlung als rechtzeitig anzusehen wäre, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt die sofortige Weiterleitung möglicherweise zur Folge gehabt hätte, daß das Schriftstück noch innerhalb der Frist bei der zuständigen Behörde eingelangt oder doch durch die - noch rechtzeitige - Übergabe des Schriftstückes an die Post zur Beförderung die Frist gewahrt geblieben wäre.

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000836.X01

Im RIS seit

04.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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