RS Vwgh 2007/2/21 2003/08/0232

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Veröffentlicht am 21.02.2007
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Der Einsatz der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten liegt im Wesen des Einsatzes der persönlichen Arbeitskraft und stellt gerade keine Verwendung eigener Betriebsmittel im Sinne der Rechtsprechung dar (Hinweis E 8.2.1974, 502/73, VwSlg 8548 A/1974).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003080232.X05

Im RIS seit

03.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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