RS Vwgh 2007/2/21 2006/08/0107

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §47 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/08/0108 E 21. Februar 2007 2006/08/0110 E 21. Februar 2007 2006/08/0109 E 21. Februar 2007

Rechtssatz

Die Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 enthält als Kriterien, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die im Zusammenhang mit der Weisungsgebundenheit formulierte Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080107.X03

Im RIS seit

08.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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