RS Vwgh 1977/5/27 0093/77

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Veröffentlicht am 27.05.1977
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67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß das Verhalten des Beschädigten, das die weitere Gesundheitsstörung herbeiführt, mit der anerkannten Dienstbeschädigung nicht unvereinbar sein darf, wenn der in § 4 Abs 1 KOVG geforderte ursächliche Zusammenhang als gegeben angenommen werden soll.Ausführungen zur Frage, daß das Verhalten des Beschädigten, das die weitere Gesundheitsstörung herbeiführt, mit der anerkannten Dienstbeschädigung nicht unvereinbar sein darf, wenn der in Paragraph 4, Absatz eins, KOVG geforderte ursächliche Zusammenhang als gegeben angenommen werden soll.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Mittelbare Dienstbeschädigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000093.X02

Im RIS seit

22.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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