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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß das Verhalten des Beschädigten, das die weitere Gesundheitsstörung herbeiführt, mit der anerkannten Dienstbeschädigung nicht unvereinbar sein darf, wenn der in § 4 Abs 1 KOVG geforderte ursächliche Zusammenhang als gegeben angenommen werden soll.Ausführungen zur Frage, daß das Verhalten des Beschädigten, das die weitere Gesundheitsstörung herbeiführt, mit der anerkannten Dienstbeschädigung nicht unvereinbar sein darf, wenn der in Paragraph 4, Absatz eins, KOVG geforderte ursächliche Zusammenhang als gegeben angenommen werden soll.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Mittelbare DienstbeschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000093.X02Im RIS seit
22.04.2003