RS Vwgh 1977/6/14 2262/76

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Veröffentlicht am 14.06.1977
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BewG 1955 §61 Abs4;
GewStG §12 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ist ein Abbaurecht gem § 61 Abs 4 BewG dem Abbauberechtigten zuzurechenen (Hinweis E 12.11.1970, 1714/68, VwSlg 4145 F/1970), so kann der Wert dieses Rechtes bei der Ermittlung des Gewerbekapitals selbst dann nicht gem § 12 Abs 2 Z 2 GewStG behandelt werden, wenn er zufolge der besonderen Bewertungsvorschriften des § 61 Abs 4 BewG bei der Einheitsbewertung mit Null angesetzt wurde.Ist ein Abbaurecht gem Paragraph 61, Absatz 4, BewG dem Abbauberechtigten zuzurechenen (Hinweis E 12.11.1970, 1714/68, VwSlg 4145 F/1970), so kann der Wert dieses Rechtes bei der Ermittlung des Gewerbekapitals selbst dann nicht gem Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, GewStG behandelt werden, wenn er zufolge der besonderen Bewertungsvorschriften des Paragraph 61, Absatz 4, BewG bei der Einheitsbewertung mit Null angesetzt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002262.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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