RS Vwgh 1977/6/14 2262/76

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Veröffentlicht am 14.06.1977
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §61 Abs4;
  1. BewG 1955 § 61 heute
  2. BewG 1955 § 61 gültig ab 28.05.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 172/1971

Rechtssatz

Bei der Einräumung des Rechts, auf fremdem Grund grundeigene Mineralien gegen ein Entgelt abzubauen, dessen Höhe sich nach der Menge des abgebauten Materials richtet, ist Gegenstand der Vereinbarung das Aneignungsrecht. Dieses ist ein bewegliches Recht; das dafür gezahlte Entgelt daher hinzurechnungspflichtig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002262.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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