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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Der Begriff der "Mietzinse und Pachtzinse" iSd § 7 Z 8 GewStG deckt sich nicht mit dem Bestandvertrag iSd ABGB. Unter "Mietzinse und Pachtzinse" im hier maßgeblichen Sinn ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich jenes Entgelt anzusehen, das für die Nutzung fremder Wirtschaftsgüter entrichtet wird.Der Begriff der "Mietzinse und Pachtzinse" iSd Paragraph 7, Ziffer 8, GewStG deckt sich nicht mit dem Bestandvertrag iSd ABGB. Unter "Mietzinse und Pachtzinse" im hier maßgeblichen Sinn ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich jenes Entgelt anzusehen, das für die Nutzung fremder Wirtschaftsgüter entrichtet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002262.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013