RS Vwgh 1977/6/14 2262/76

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Veröffentlicht am 14.06.1977
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Der Begriff der "Mietzinse und Pachtzinse" iSd § 7 Z 8 GewStG deckt sich nicht mit dem Bestandvertrag iSd ABGB. Unter "Mietzinse und Pachtzinse" im hier maßgeblichen Sinn ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich jenes Entgelt anzusehen, das für die Nutzung fremder Wirtschaftsgüter entrichtet wird.Der Begriff der "Mietzinse und Pachtzinse" iSd Paragraph 7, Ziffer 8, GewStG deckt sich nicht mit dem Bestandvertrag iSd ABGB. Unter "Mietzinse und Pachtzinse" im hier maßgeblichen Sinn ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich jenes Entgelt anzusehen, das für die Nutzung fremder Wirtschaftsgüter entrichtet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002262.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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