RS Vwgh 1977/6/14 2013/76

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Veröffentlicht am 14.06.1977
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Von der rechtswirksamen Zustellung eines Schriftstückes durch Hinterlegung kann nicht ausgegangen werden, wenn eine Partei des Verwaltungsverfahrens vor Erfließen eines Bescheides, mit welchem ihre Berufung als verspätet zurückgewiesen wird, glaubhaft und unter Anbot von Beweisen vorgebracht hat, dass sie ihren Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Zustellung nur vorübergehend verlassen gehabt habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002013.X01

Im RIS seit

18.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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