RS Vwgh 1977/6/17 2734/76

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Veröffentlicht am 17.06.1977
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2324/58 E 9. Mai 1960 RS 1

Stammrechtssatz

Die in den Berufsblättern der österreichischen Berufskartei angeführten ausschließenden Krankheiten stehen mit den einzelnen Anforderungsmerkmalen in einem unlöslichen Zusammenhang und müssen daher bei der Berufseinschätzung nach § 8 KOVG berücksichtigt werden.Die in den Berufsblättern der österreichischen Berufskartei angeführten ausschließenden Krankheiten stehen mit den einzelnen Anforderungsmerkmalen in einem unlöslichen Zusammenhang und müssen daher bei der Berufseinschätzung nach Paragraph 8, KOVG berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002734.X02

Im RIS seit

03.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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