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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §160 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1151/72 E 6. September 1973 VwSlg 4567 F/1973 RS 2Stammrechtssatz
Stellt die Abgabenbehörde zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht als Bescheide anzusehen), so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbsteuer vorzuschreiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000001.X03Im RIS seit
22.06.1977Zuletzt aktualisiert am
09.10.2008