RS Vwgh 1977/6/28 2264/76

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Veröffentlicht am 28.06.1977
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33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Bestreitet die Partei die Eignung der ihr vorgehaltenen Vergleichspreise, so obliegt es ihr, den ihr zutreffend scheinenden Bodenwert zu beziffern und Beweise hiefür anzubieten (Hinweis E 4.2.1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002264.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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