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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
BAO §136 Abs1 impl;Beachte
Vorgeschichte: 1221/74 E 21. November 1974;Rechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, wenn überbrückbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht durch einen Nachlaß gemäß § 9 Abs 2 GEG, sondern durch eine Zahlungserleichterung gemäß § 9 Abs 1 GEG Rechnung getragen wird.Es ist nicht rechtswidrig, wenn überbrückbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht durch einen Nachlaß gemäß Paragraph 9, Absatz 2, GEG, sondern durch eine Zahlungserleichterung gemäß Paragraph 9, Absatz eins, GEG Rechnung getragen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000127.X01Im RIS seit
28.06.1977Zuletzt aktualisiert am
26.09.2008