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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §23 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0149/62 E 11. Juli 1963 RS 4Stammrechtssatz
Strafen wegen Gesetzesstellen wie Übertretungen des § 24 Abs3 liti und des § 23 Abs2 StVO 1960 können nebeneinander (§22 VStG) überhängt werden, falls der Verkehrsteilnehmer beim Parken außer der Fahrbahn auch den Gehsteig benützt hat.Strafen wegen Gesetzesstellen wie Übertretungen des Paragraph 24, Abs3 liti und des Paragraph 23, Abs2 StVO 1960 können nebeneinander (§22 VStG) überhängt werden, falls der Verkehrsteilnehmer beim Parken außer der Fahrbahn auch den Gehsteig benützt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001049.X05Im RIS seit
28.04.2003