RS Vwgh 1977/7/5 1605/76

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Veröffentlicht am 05.07.1977
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60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Rechtssatz

Zu Betriebsversammlungen dürfen nur jene Personen, die kraft Gesetzes ausdrücklich zur Teilnahme oder Anwesenheit berechtigt sind, zugelassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001605.X03

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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