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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §122 Abs1 Z3;Rechtssatz
Für die Beurteilung des Tatbestandes der Untreue ist es ohne Bedeutung, ob eine Angelegenheit auch in der Betriebsversammlung besprochen wurde und ob die an Betriebsfremde weitergegebene Mitteilung der Wahrheit entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001605.X01Im RIS seit
29.04.2003