RS Vwgh 1977/7/5 1605/76

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Veröffentlicht am 05.07.1977
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z3;
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Tatbestandes der Untreue ist es ohne Bedeutung, ob eine Angelegenheit auch in der Betriebsversammlung besprochen wurde und ob die an Betriebsfremde weitergegebene Mitteilung der Wahrheit entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001605.X01

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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