Index
Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §76Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Tragung der Kosten für Amtshandlungen und Barauslagen im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag einer Partei (hier eines vom ursprünglichen Antragsteller verschiedenen Dritten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000329.X01Im RIS seit
31.03.2021Zuletzt aktualisiert am
31.03.2021