RS Vwgh 1977/9/12 1023/77

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Veröffentlicht am 12.09.1977
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Eine bloße Androhung des Verbotes im Sinne des § 59 StVO ist im Gesetz nicht vorgesehen.Eine bloße Androhung des Verbotes im Sinne des Paragraph 59, StVO ist im Gesetz nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977001023.X01

Im RIS seit

16.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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