RS Vwgh 1977/9/13 0185/77

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Veröffentlicht am 13.09.1977
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §275;
  1. BAO § 250 heute
  2. BAO § 250 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 250 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 275 heute
  2. BAO § 275 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 275 gültig von 26.06.2002 bis 25.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 20/2009
  4. BAO § 275 gültig von 19.04.1980 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung keinen Mangel isd § 250 Abs 1 BAO aufgewiesen hat oder die vom Finanzamt für die Mängelbehebung bestimmte Frist nicht angemessen war.Gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, daß eine Berufung wegen nicht fristgerechter Mängelbehebung als zurückgenommen gilt, kann mit Aussicht auf Erfolg Berufung nur eingelegt werden, wenn die ursprüngliche Berufung keinen Mangel isd Paragraph 250, Absatz eins, BAO aufgewiesen hat oder die vom Finanzamt für die Mängelbehebung bestimmte Frist nicht angemessen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000185.X01

Im RIS seit

13.09.1977

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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