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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §163;Rechtssatz
Für die Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchhaltung reicht der bloße Hinweis, daß der für die private Lebensführung ausgewiesene Betrag als "zu wenig" erscheint, ohne hiefür eine nähere Begründung zu geben, ebensowenig aus, wie eine nicht einmal 1 Prozent der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage
betragende, im Rahmen einer Umsatzverprobung errechnete Umsatzdifferenz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000088.X01Im RIS seit
13.09.1977