RS Vwgh 1977/9/13 0088/77

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Veröffentlicht am 13.09.1977
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Für die Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchhaltung reicht der bloße Hinweis, daß der für die private Lebensführung ausgewiesene Betrag als "zu wenig" erscheint, ohne hiefür eine nähere Begründung zu geben, ebensowenig aus, wie eine nicht einmal 1 Prozent der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage

betragende, im Rahmen einer Umsatzverprobung errechnete Umsatzdifferenz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000088.X01

Im RIS seit

13.09.1977
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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