RS Vwgh 1977/9/22 0438/76

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Veröffentlicht am 22.09.1977
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §98 Abs3;
  1. StVO 1960 § 98 heute
  2. StVO 1960 § 98 gültig ab 31.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2013
  3. StVO 1960 § 98 gültig von 01.10.1994 bis 30.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  4. StVO 1960 § 98 gültig von 01.10.1969 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 209/1969

Rechtssatz

Die Anbringung einer Leitschiene zur Herbeiführung eines gewöhnlichen Maßes an Verkehrssicherheit ist notwendig, wenn die Kurve einer Bundesstraße neben einem Gehsteig verläuft, der starkem Fußgängerverkehr und als Zugang zu einem unmittelbar anschließenden Sportplatz dient und abgesehen von zwei Verkehrsunfällen in den letzten drei Jahren mit Personen- und Sachschäden allein im letzten Jahr drei weitere Unfälle mit Beschädigungen des Sportplatzzaunes stattfanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000438.X01

Im RIS seit

31.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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