RS Vwgh 1977/9/22 0183/76

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Veröffentlicht am 22.09.1977
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr darf nicht damit rechnen, daß auf etwaige Fahrfehler von ihm jeder andere Straßenbenützer optimal zu reagieren in der Lage sein werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000183.X02

Im RIS seit

26.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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