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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §32;Rechtssatz
Das im Einzelfall nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ermittelte Einkommen bildet keine taugliche Ausgangsgröße für die Ermittlung des Ertragswertes; letzterer ist allein nach den Vorschriften des § 32 BewG zu ermitteln (Literaturhinweis: Twaroch-Wittmann-Frühwald: Kommentar zum BewG, zweite Aufl, S 243; Krekeler: BewertungsG, sechste Aufl, S 249).Das im Einzelfall nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ermittelte Einkommen bildet keine taugliche Ausgangsgröße für die Ermittlung des Ertragswertes; letzterer ist allein nach den Vorschriften des Paragraph 32, BewG zu ermitteln (Literaturhinweis: Twaroch-Wittmann-Frühwald: Kommentar zum BewG, zweite Aufl, S 243; Krekeler: BewertungsG, sechste Aufl, S 249).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000825.X02Im RIS seit
14.01.2002