RS Vwgh 1977/9/29 1652/74

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Veröffentlicht am 29.09.1977
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 1363/62 E 24. Oktober 1963 RS 1; (RIS: abgv)

Rechtssatz

Wurde mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei jedem einzelnen Rechtsvorgang iSd § 4 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen, was auch mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Einklang steht, dessen Anwendung insoweit keine abweichende Regelung des GrunderwerbsteuerG 1955 entgegensteht.Wurde mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei jedem einzelnen Rechtsvorgang iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, GrEStG 1955 die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen, was auch mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Einklang steht, dessen Anwendung insoweit keine abweichende Regelung des GrunderwerbsteuerG 1955 entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1974001652.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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