RS Vwgh 1977/10/4 1725/76

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Veröffentlicht am 04.10.1977
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1641/67 E 7. November 1967 RS 6

Stammrechtssatz

Wurde eine gemäß § 14 aufgenommene Niederschrift ohne Einwendungen unterschrieben, hat der Vernommene den Beweis für die Unrichtigkeit dieser Niederschrift zu erbringen.Wurde eine gemäß Paragraph 14, aufgenommene Niederschrift ohne Einwendungen unterschrieben, hat der Vernommene den Beweis für die Unrichtigkeit dieser Niederschrift zu erbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001725.X08

Im RIS seit

02.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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