Index
40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1641/67 E 7. November 1967 RS 6Stammrechtssatz
Wurde eine gemäß § 14 aufgenommene Niederschrift ohne Einwendungen unterschrieben, hat der Vernommene den Beweis für die Unrichtigkeit dieser Niederschrift zu erbringen.Wurde eine gemäß Paragraph 14, aufgenommene Niederschrift ohne Einwendungen unterschrieben, hat der Vernommene den Beweis für die Unrichtigkeit dieser Niederschrift zu erbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001725.X08Im RIS seit
02.07.2003Zuletzt aktualisiert am
23.10.2018