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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §203;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0501/77 E 18. Oktober 1977 VwSlg 5177 F/1977; RS 1Stammrechtssatz
Die Nichtentrichtung von Eingabengebühr und Beilagengebühr in Stempelmarken bildet Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als Akt der Abgabenbemessung. Stundungsansuchen und die allfällige Hemmung von Einbringungsmaßnahmen lassen die Zulässigkeit und den Bestand eines solchen Bescheides unberührt.Die Nichtentrichtung von Eingabengebühr und Beilagengebühr in Stempelmarken bildet Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach Paragraph 203, BAO als Akt der Abgabenbemessung. Stundungsansuchen und die allfällige Hemmung von Einbringungsmaßnahmen lassen die Zulässigkeit und den Bestand eines solchen Bescheides unberührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000541.X01Im RIS seit
18.10.1977