RS Vwgh 1977/11/8 1168/77

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Veröffentlicht am 08.11.1977
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Verfahrensrüge einer Partei, die im Verwaltungsverfahren untätig geblieben ist, um erst im Verfahren vor dem VwGH das Verwaltungsverfahren als mangelhaft zu bekämpfen, an dem sie trotz gebotener Gelegenheit nicht gehörig mitgewirkt hat, hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung als nicht zielführend erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977001168.X04

Im RIS seit

08.11.1977
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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