RS Vwgh 1977/11/8 1168/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1977
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/03/13 0588/66 3

Stammrechtssatz

Bei Personen, die zueinander in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen, muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch unter Fremden mit den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. *

E 13.3.1968, 0588/66 #3;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977001168.X02

Im RIS seit

08.11.1977
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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