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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §252 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1403/61 E 21. Mai 1962 VwSlg 2654/F/1962 RS 2Stammrechtssatz
Die Feststellungen im Einheitswertbescheid über die Art des bewerteten Grundstückes sind auch für die Festsetzung der Bodenwertabgabe bindend. Im Verfahren über die Bodenwertabgabe kann die Unrichtigkeit der Artfeststellung im Einheitswertbescheide nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001155.X02Im RIS seit
14.01.2002