RS Vwgh 1977/11/10 2553/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1977
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1959/70 E 11. März 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist berechtigt, im Falle des Zusammentreffens strafbarer Handlungen für jede zur Last gelegte Verwaltungsübertretung einen gesonderten Bescheid zu erlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002553.X05

Im RIS seit

05.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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