RS Vwgh 1977/11/11 0771/77

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Veröffentlicht am 11.11.1977
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1950/12/07 0292/49 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist auch in Fällen einer Schätzung nach § 217 der Abgabenordnung verpflichtet, sich die Grundlagen für die Schätzung in einem einwandreien Verfahren zu verschaffen. *Die Behörde ist auch in Fällen einer Schätzung nach Paragraph 217, der Abgabenordnung verpflichtet, sich die Grundlagen für die Schätzung in einem einwandreien Verfahren zu verschaffen. *

E 7.12.1950, 292/49 #1 VwSlg 296 F/1950

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000771.X03

Im RIS seit

11.11.1977

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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