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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litb;Rechtssatz
Bei der Beantwortung der Frage, ob einer best. Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenübersteht, ist auf die bestehenden Betriebe des Mietwagengewerbes Bedacht zunehmen, wobei es der Behörde nicht verwehrt ist, auch die in der Umgebung befindlichen Unternehmungen zu berücksichtigen und die örtlichen Grenzen dieser Umgebung nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles zu bestimmen (VJ 408/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002744.X03Im RIS seit
29.08.2003