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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG Teil1 Abschn5;Rechtssatz
Bei kurzen Fristversäumnissen ist davon auszugehen, daß entsprechend der räumlichen Entfernung zwischen Aufgabeort und Zustellort ein gewisser Mindestzeitraum vergangen sein muß, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000447.X02Im RIS seit
18.11.1977