RS Vwgh 1977/11/18 0447/77

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Veröffentlicht am 18.11.1977
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG Teil1 Abschn5;
BAO §108 Abs4;
  1. BAO § 108 heute
  2. BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Bei kurzen Fristversäumnissen ist davon auszugehen, daß entsprechend der räumlichen Entfernung zwischen Aufgabeort und Zustellort ein gewisser Mindestzeitraum vergangen sein muß, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000447.X02

Im RIS seit

18.11.1977
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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