RS Vwgh 1977/11/18 0447/77

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Veröffentlicht am 18.11.1977
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §108 Abs4;
  1. BAO § 108 heute
  2. BAO § 108 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

In Fällen, in welchen nicht eingeschriebene Briefsendungen mit dem Freistempel einer (Absender) Freistempelmaschine versehen sind, ist der Tag der Postaufgabe durch den aufgedruckten Stempel nicht einwandfrei nachgewiesen. Es ist daher der Tag der Postaufgabe auf andere geeignete Art nachzuweisen. Im Falle des Mißlingens diese Beweises ist für die Frage der Einhaltung der Frist der Zeitpunkt des Einlangens bei der Behörde bestimmend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977000447.X01

Im RIS seit

18.11.1977
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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