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GewerberechtNorm
GewO 1973 §77 Abs2 letzter SatzBeachte
Rechtssatz
An den bisher erteilten Genehmigungen ist dem Berechtigten das Recht erwachsen, die Anlage in genehmigten Umfang zu betrieben, allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus § 79 Abs 1 GewO 1973 ergeben. Dieses Recht umfasst somit lediglich den Betrieb der Anlage im genehmigten Umfang.An den bisher erteilten Genehmigungen ist dem Berechtigten das Recht erwachsen, die Anlage in genehmigten Umfang zu betrieben, allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus Paragraph 79, Absatz eins, GewO 1973 ergeben. Dieses Recht umfasst somit lediglich den Betrieb der Anlage im genehmigten Umfang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002670.X03Im RIS seit
05.06.2002Zuletzt aktualisiert am
23.12.2024