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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art20 Abs1;Rechtssatz
Eine Durchsetzung eines Dienstauftrages mit Mitteln des Vollstreckungszwanges kommt im Hinblick auf das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigung nicht in Betracht. Der Beamte hätte im Falle der Nichtbefolgung der verfügten Dienstzuteilung ein Disziplinarverfahren zu gewärtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002750.X04Im RIS seit
29.07.2003Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009