RS Vwgh 1977/11/29 2112/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1977
beobachten
merken

Index

L40013 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Ehrenkränkung, begangen durch den Inhalt eines Briefes, ist ein Distanzdelikt. Bei den Distanzdelikten gilt als Tatort der Ort, an dem die die Handlung vollendende Tat stattgefunden hat, bei Briefen oder schriftlichen Eingaben der Ort der Übergabe der Schriftstücke zur Beförderung oder der Präsentation.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002112.X01

Im RIS seit

11.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten