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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung des Lokalbedarfes im Mietwagengewerbe ist auf die bestehenden Betriebe dieses Gewerbes Bedacht zu nehmen, wobei es der Behörde nicht verwehrt ist, auch die in der Umgebung befindlichen Unternehmen zu berücksichtigen und die örtlichen Grenzen dieser Umgebung nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles zu bestimmen (Hinweis E 19.1.1977, 1086/76). Handelt es sich um Leistungen besonderer Art - hier um den Krankentransport -, die in der Regel durch andere als gewerbliche Unternehmungen erbracht werden, dann kann es nicht als mit dem Begriff des Bedarfes unvereinbar angesehen werden, wenn die Behörde bei der Prüfung der Bedarfsfrage auch auf die Leistungen dieser Unternehmungen Bedacht nimmt (Hinweis E 21.12.1961, 19/60 und E 7.9.1965, 1251/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002936.X01Im RIS seit
29.07.2003