RS Vwgh 1977/12/1 0060/75

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Veröffentlicht am 01.12.1977
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im AVG ist keine Vorschrift enthalten, wonach in der Ladung zu einer Verhandlung die Namen der Amtssachverständigen anzuführen sind, welche zur Verhandlung beigezogen werden.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975000060.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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