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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die abstrakt zu lösende Frage, ob durch eine Plastikfolie das Kennzeichen eines Kfz ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, nicht auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung allein, sondern nur unter Zuhilfenahme des Wissens eines Sachverständigen gelöst werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977001358.X01Im RIS seit
07.08.2003