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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0645/60 E 12. September 1961 RS 1Stammrechtssatz
Der Umstand, daß die Frist des § 31 Abs 3 VStG am Tage der Erlassung des Berufungsbescheides bereits verstrichen war, stand der Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Wege.Der Umstand, daß die Frist des Paragraph 31, Absatz 3, VStG am Tage der Erlassung des Berufungsbescheides bereits verstrichen war, stand der Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Wege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977000969.X05Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
23.08.2011