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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §23 Abs4 impl;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1980/1239, S 256 m Glosse;Rechtssatz
Die regelmäßige, durch Berufsverrichtung bedingte Abwesenheit von der Wohnung an den Werktagen der Woche erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal des vorübergehenden Verlassens des gewöhnlichen Aufenthaltsortes iSd § 103 Abs 4 BAO. In solchen Fällen kann die Zustellung dennoch nach den Vorschriften des § 103 Abs 1 BAO und § 103 Abs 2 BAO an die Wohnanschrift des Empfängers erfolgen.Die regelmäßige, durch Berufsverrichtung bedingte Abwesenheit von der Wohnung an den Werktagen der Woche erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal des vorübergehenden Verlassens des gewöhnlichen Aufenthaltsortes iSd Paragraph 103, Absatz 4, BAO. In solchen Fällen kann die Zustellung dennoch nach den Vorschriften des Paragraph 103, Absatz eins, BAO und Paragraph 103, Absatz 2, BAO an die Wohnanschrift des Empfängers erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1977002359.X01Im RIS seit
06.12.1977