RS Vwgh 1977/12/7 1005/75

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Veröffentlicht am 07.12.1977
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Index

Stempel- und Rechtsgebühren
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1 idF vor 1976/668

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1552/75
Besprechung in:
ÖStZ 1979, S 239 OR Popp;

Rechtssatz

Einmalige Leistungen des Bestandnehmers sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen, soweit sie tatsächlich für die Überlassung des Gebrauches der Bestandsache erbracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975001005.X02

Im RIS seit

07.12.1977

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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